Schlüssel: Für verlorene Schlüssel ist ein Schadensersatz von 20 Euro zu leisten.
In den Räumlichkeiten der Pension sind das Rauchen und offenes Feuer untersagt.
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und der Genehmigung der Betreiber mitgebracht werden.
Beschädigungen wie auch die Beschriftung von Inventar, die durch Gäste verursacht werden, werden in Rechnung gestellt.
Ruhezeiten: Zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr und ab 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist auf Zimmerlautstärke zu achten! Bei Nichtbeachtung müssen wir leider von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes der Pension bedarf der Zustimmung der Zimmervermieter. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Pension pauschal erfassen und berechnen.
Die Toiletten, die Dusche und der Waschraum stehen den Gästen ebenfalls zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gegenseitige Rücksichtnahme ist geboten.
Alle Anlagen sind zu schonen und stets ordentlich und sauber zu halten sowie sorgsam zu behandeln. Der Gast haftet für etwaige Beschädigungen.
Gültigkeit und Salvatorische Klausel
Die allgemeinen Bedingungen bzw. die Hausordnung haben solange Gültigkeit, bis sie aufgrund von Änderungen, die durch die Betreiber beschlossen werden, ungültig sind.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass eine Regelungslücke enthalten ist.