Zimmer - Schkeuditz

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AGB`s

AGB für die Vermietung der Ferienwohnungen in der
Zimmervermietung Bettina Trambowsky

§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung
zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart
wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über unser Buchungsformular ein oder richten Sie bitte
schriftlich an b.trambowsky@t-online.de oder rufen uns an. Die Reservierung für die
Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung
(siehe §3) rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen
oder bei kurzfristigen Buchungen in bar bei Anreise zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro an uns zu erstatten. Alle
weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung,
insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde.

§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach
20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe
kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung
ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält
sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag
besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die
Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

§ 5 Ferienwohnungen
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit
vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit
auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für
die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr,
Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene
Schlüssel.
Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet 50,00 Euro.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den
Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere
Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei
vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung,
Störung des Hausfriedens, Rauchverbot etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises
kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem
Vermieter.

§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienwohnungen grundsätzlich
nicht gestattet. Werden Tiere ohne Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine
Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden.
Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein
gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem
in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der
Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der
Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das
Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des
Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten
Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe
der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises
bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises
Bei vorzeitiger Abreise fallen 100% des Mietpreises bis zum Buchungsende an

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer
unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung
auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht
übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist
erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages
gerechtfertigt ist.

§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw.
Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere
Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er
gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung
des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des
WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder
Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für
den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitbenutzer zuzulassen und
den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen,
wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter
deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren
Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor,
nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das
WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige
Seiten).

§11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort)
dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang
zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe
dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten
zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der
Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des
WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher
möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin,
dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der
Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf
eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des
Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter
keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst
verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist
verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere
darauf hingewiesen:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
zu nutzen
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder
zugänglich machen;
- dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen
Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen
Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder
auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf
für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und
Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung
und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes
auf diesen Umstand hin.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt
die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen
der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann
der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 120,00 Euro (netto) in Rechnung
stellen. Rauchen ist nur auf dem Hof in der vorgesehenen Sitzecke erlaubt.
(4) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der
Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte
Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem
zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.
verpflichtet.
(5) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei
Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des
Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die
Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen
des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§13 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche
Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
akzeptiert mit Überweisung der Mietkosten.

§14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Leipzig zuständig.
Zimmervermietung Bettina Trambowsky
Bahnhofstr. 27
04435 Schkeuditz
Tel. 0151-74403678
b.trambowskyt-online.de
www.zimmer-schkeuditz.de
 
© 2015-2021 Bettina Trambowsky
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